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Hier finden Sie in gekürzter, übersichtlicher Form eine Beschreibung der Beihilferegelungen, welche im Zuständigkeitsbereich des SERVICE D’ECONOMIE RURALE liegen.
Wir informieren Sie insbesondere über den Gegenstand und die Höhe der Beihilfen, sowie die zu erfüllenden Grundbedingungen um in den Genuss einer Beihilfebewilligung zu kommen. Ausführliche Informationen können Sie den entsprechenden ministeriellen Richtlinien entnehmen.
Am Ende der Beschreibung für jede Beihilfe finden Sie einen Link zur aktuellen gesetzlichen Basis (Verordnungen und Richtlinien) bzw. zu spezifischen Dokumenten (Antrags- bzw. Meldeformulare), die Sie per Mausklick herunterladen und ausdrucken können.
Die einzelnen Beihilfen sind in folgende Themenbereiche unterteilt :
Wir müchten daran erinnern, dass die Eiweisspflanzen-, Schalenfrüchte- und Energiepflanzenprämie ab dem Jahr 2010 abgeschafft wurden; wobei die Eiweisspflanzen- und Schalenfrüchteprämie zugunsten der Betriebsprämie entkoppelt, die Energiepflanzenprämie jedoch ersatzlos abgeschafft wurde.
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